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   BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89   

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https://dejure.org/1990,2510
BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89 (https://dejure.org/1990,2510)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1990 - 4 AZR 606/89 (https://dejure.org/1990,2510)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1990 - 4 AZR 606/89 (https://dejure.org/1990,2510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verdienstsicherung bei Änderungskündigung - Verdienstsicherung bei einvernehmlicher Änderung der Arbeitsbedingungen - Verhältnis von Änderungskündigung und einvernehmlicher Änderung der Arbeitsbedingungen

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdienstsicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1;TV über die Arbeitsplatz- und Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer (Hessen) vom 11.5.1974 §§ 2, 3
    Verdienstsicherung bei Änderungskündigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 857
  • BB 1990, 1136
  • DB 1990, 1470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 155/83

    Berechnung eines verdienstgesicherten Tariflohns - Wechsel vom Stundenlohn zum

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89
    Beschränken die Tarifvertragsparteien eine Verdienstsicherung bei Versetzung auf den Fall der Änderungskündigung, steht dem nicht jede einvernehmliche Veränderung des Arbeitsverhältnisses oder die Versetzung kraft Direktionsrecht gleich (Aufgabe von BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 155/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 155/83 - (AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie) eine weitergehende Auffassung vertreten hat.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89
    Dies folgt aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der bei der Tarifauslegung maßgeblich mit zu berücksichtigen ist (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Damit wird auch dem Grundsatz Rechnung getragen, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung den Vorzug zu geben ist, die zu einer sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.05.1983 - 5 AZR 133/81

    Auflösungsvertrag vor Stichtag - Sonderzuwendung - Ordentliche Kündigung -

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89
    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht bei einer tariflichen Vorschrift, die Leistungen auf Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens davon abhängig gemacht, daß das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung des Arbeitgebers vor dem 30. November endet, eine einverständliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausreichen lassen, wenn sie anstelle einer sonst vom Arbeitgeber zu erklärenden ordentlichen Kündigung erfolgt ist (BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 5 AZR 133/81 - AP Nr. 115 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 28.11.1979 - 5 AZR 955/77

    Kündigung - Anlaß der Arbeitsunfähigkeit - Lohnfortzahlungsansprüche -

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89
    Der Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht gleichgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit auf Initiative des Arbeitgebers durch Aufhebung beendet wird (BAG Urteil vom 28. November 1979 - 5 AZR 955/77 - AP Nr. 10 zu § 6 LFZG).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89
    Im übrigen entspricht es dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, daß er vor Ausspruch einer Änderungskündigung zunächst mit dem Arbeitnehmer eine gütliche Regelung durch einvernehmliche Änderung der Arbeitsbedingungen zu erreichen versucht (vgl. auch BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89
    Das Bundesarbeitsgericht läßt es jedoch für den Schadenersatzanspruch ausreichen, wenn das Arbeitsverhältnis in anderer Weise als durch eine fristlose Kündigung beendet wurde, sofern nur der andere Teil durch ein vertragswidriges schuldhaftes Verhalten den Anlaß für die Beendigung gesetzt hat (BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB).
  • BAG, 02.12.1963 - 5 AZR 496/62

    Handlungsgehilfe - Zahlung einer Karenzentschädigung - Schwerwiegende

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89
    Das Bundesarbeitsgericht läßt es jedoch nach seiner früheren Rechtsprechung zu § 75 Abs. 3 HGB für den Wegfall des Anspruchs auf Karenzentschädigung ausreichen, wenn der Arbeitgeber auf die Verfehlung des Arbeitnehmers statt mit einer fristlosen Kündigung mit einer befristeten Kündigung oder mit dem Betreiben der einverständlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses reagiert (BAG Urteil vom 2. Dezember 1963 - 5 AZR 496/62 - AP Nr. 2 zu § 75 HGB).
  • BAG, 05.09.1995 - 3 AZR 124/95

    Lohnsicherung in der Textilindustrie Westfalens

    Diese Rechtsprechung hat der Vierte Senat in seinem Urteil vom 21. Februar 1990 (- 4 AZR 606/89 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie) je doch zu Recht aufgegeben.
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